Schulelternrat

Der Schulelternrat entscheidet in Angelegenheiten, die ausschließlich oder überwiegend die Eltern betreffen.
Die Elternsprecher/innen tragen Vorschläge oder Wünsche der Eltern z.B. aus den Elternabenden vor.
Der Schulelternrat kann Anträge an die Schulkonferenz stellen.

Mitglieder

– alle Klassenelternsprecherinnen und Klassenelternsprecher und Vertretungen (insgesamt 8 Personen)
– die Schulleitung nimmt mit beratender Stimme an den Versammlungen des Schulelternrates teil

Treffen

– alle 8 Wochen (ca. 5x im Schuljahr)